Adieu 24 Stunden-Pflege! – Eine rechtliche Bewertung der (rechtswidrigen?!) Praxis von polnischen Vermittlungsagenturen und Launch des Working Paper No. 28

| Beitrag von Adriana Deckert-Regui und Toralf Liessneck

Mit dem Urteil 21 Sa 1900/19 vom 17.08.2020 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) dem Thema Live-In Pflege wieder neue Bedeutung gegeben. Live-In Pflege umfasst die Pflege und Betreuung durch Arbeiter*innen, die im selben Haushalt leben und arbeiten. Das LAG hat einer Live-In den Anspruch auf Nachzahlung von nicht vergüteten Arbeitsstunden zugesprochen – für täglich 21 Stunden geleisteter Arbeit. Das Urteil hat das Potenzial eine gesamte Branche auf den Kopf zu stellen.

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Intervention und Kritik in globalisierten Zeiten: Die Feminisierung der bangladeschischen Textilindustrie

| Beitrag von Paulien Schmid

Die Debatte um die Arbeitsbedingungen in der Textilbranche Bangladeschs hat spätestens seit Dezember vergangenen Jahres erneut an Fahrt aufgenommen, als tausende Beschäftigte ihre Arbeit in den Textilfabriken niederlegten, um gegen die Entlassung von 120 ihrer Kolleg*innen zu protestieren und eine Verdreifachung ihres auf ca. 63 Euro berechneten Monatslohnes zu fordern. Auf den zweiwöchigen Streik reagierte der Verbund der Arbeitgebenden mit der Entlassung tausender Angestellter und die Behörden mit der Festnahme von Arbeiter*innen, Gewerkschaftsmitgliedern und einem Fernsehreporter.

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