Recht in Leichter Sprache: Intergeschlechtlichkeit
| Beitrag von Violetta Rehm
| Beitrag von Violetta Rehm
| Beitrag von Berit Voelzmann
Der Bundestag diskutierte am 11. Oktober 2018 in erster Lesung den Gesetzentwurf „zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ (19/4669). Demnach soll für die Eintragung des Geschlechts neben den bestehenden drei Varianten „weiblich“, „männlich“ und „ohne Angabe“ nunmehr eine vierte Beurkundungsmöglichkeit geschaffen werden: „divers“. Der Kabinettsentwurf ist schon als „Trauerspiel für die geschlechtliche Selbstbestimmung“ (Grüne) und als „verfassungswidrig“ (Aktion Standesamt 2018) kritisiert worden. Die Kritik der trans*- und inter*-Community hat Grietje Baars hier zusammengefasst. Tatsächlich wird mit der Einführung der sogenannten dritten Option der deutlich weniger radikale Weg der beiden vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Alternativen beschritten. Die Entscheidung ist ausführlich hier besprochen worden.
Ob Änderungen des bisherigen Personenstandsrechts gerechtfertigt werden können, soll aber nicht Gegenstand dieses Beitrags sein. Im Folgenden soll vielmehr – umgekehrt – gefragt werden, warum Geschlecht überhaupt als rechtliche Kategorie erfasst wird – und ob die Gründe hierfür eigentlich (noch) tragen. Weiterlesen
| Beitrag von Kevin Klug
– Eine Verfassungsbeschwerde in drei Akten –
Am 27. November 2017 findet im Rahmen der Humboldt Law Clinic Grund-und Menschenrechte (HLCMR) ein Thementag statt, der sich der rechtlichen Situation von inter*geschlechtlichen Menschen widmet. Ein Blick aus interdisziplinärer Perspektive soll Herausforderungen der Inter*geschlechtlichkeit beleuchten. Das Thema ist brandheiß. Denn nicht nur an der HU wird darüber diskutiert. Auch Karlsruhe befasste sich damit – in seiner jüngsten Entscheidung kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis: Das Grundgesetz gebietet nicht, den Personenstand hinsichtlich des Geschlechts ausschließlich binär zu regeln. Weiterlesen
| Beitrag von Theresa Richarz und Franziska Brachthäuser
In den letzten Jahren wurden kosmetische Genitalveränderungen an intergeschlechtlichen Kindern immer mehr in der Öffentlichkeit thematisiert. UN-Ausschüsse, Interessenorganisationen, Akademiker*innen versuchten durch Aufklärungsarbeit dieser Praxis der körperlichen Eingriffe an Minderjährigen entgegenzuwirken. Nun analysiert eine neue Studie von Dr. Ulrike Klöppel die Entwicklung der Operationshäufigkeit für die Jahre 2005 bis 2014. Das Ergebnis: Die Annahme, dass kosmetische Genitalveränderungen der Vergangenheit angehören, ist falsch. Das unterstreicht den dringenden legislativen Handlungsbedarf. Weiterlesen
| Beitrag von Katrin Niedenthal
Auf der Tagung der Humboldt Law Clinics zu Strategic Litigation am 24.06.2016 diskutierten internationale und deutsche Expert*innen über die Vorteile und Risiken strategischer Verfahrensführung anhand unterschiedlicher Beispiele. Ein praktisches Beispiel für eine strategische Verfahrensführung in Deutschland ist das aktuell beim BGH anhängige Verfahren für eine Dritte Option beim Geschlechtseintrag. Weiterlesen