Zugang zu sicherer Abtreibung und die Rechtslage zu Schwangerschaftsabbrüchen in Polen und Deutschland

| Beitrag von Luise Freitag

Jeden Tag werden Abtreibungen aus unterschiedlichen Gründen vorgenommen, die von körperlichen über psychische bis hin zu finanziellen Aspekten reichen. Obwohl sich Studien darüber einig sind, dass Verbote von Schwangerschaftsabbrüchen nicht zu weniger Eingriffen führen, verschärfen viele Länder ihre Regelungen oder erschweren den Zugang zu legalen Optionen. Während die Regelungen in Polen als eine der strengsten in Europa gelten und den Zugang zu sicherer Abtreibung Schritt für Schritt verschlechtern, plant die Ampel-Regierung in Deutschland derzeit eine Streichung des § 219a StGB, was eine Verbesserung der Situation von ungewollt Schwangeren darstellen könnte.
Der Beitrag soll die Rechtslage in Deutschland und Polen darstellen und appellieren, dass sicherer Zugang zu Abtreibungsmöglichkeiten flächendeckend gewährleistet sein muss.

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Reproduktive Selbstbestimmung – ein Grundrecht zweiter Klasse?

| Beitrag von Dillon Davis

Das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung war nie eine verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeit. Sowohl in der Bundesrepublik als auch in den Vereinigten Staaten baut die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs auf einer Reihe von Kompromissen auf. Doch während die Ampelkoalition sich vorsichtig an eine moderate Liberalisierung des deutschen Abtreibungsrechts wagt, eskaliert die neue, rechtskonservative Mehrheit des US-Amerikanischen Supreme Court mit ihrer Entscheidung zum texanischen Senate Bill 8 – kurz SB8 – diesen jahrzehntelangen Rechtsstreit. Wie steht es um die Zukunft reproduktiver Selbstbestimmung?

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Die Neuregelung des § 219a StGB – das Informationsverbot bleibt

| Beitrag von Marilena Fideli

Bisher war es Ärzt*innen gemäß § 219a Strafgesetzbuch (StGB) verboten, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Ende März trat die von der Bundesregierung beschlossene Änderung des Paragraphen in Kraft. Ärzt*innen dürfen jetzt zwar auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, machen sich aber mit jeder weiteren Information immer noch strafbar. Für ungewollt Schwangere gibt es also immer noch keinen freien und direkten Zugang zu den erforderlichen Informationen. Weiterlesen