Abschiebehaft – Wen schützt das Recht auf Freiheit?

| Beitrag von Teresa Otten Dionísio und Eva Vogel

Mitten in der Nacht wirst du durch ein Klingeln aus dem Schlaf gerissen. Die Polizei steht vor der Tür. Bevor du verstehst, was passiert, musst du deine Sachen packen, deine Kinder beruhigen. Ein paar Stunden später sitzt ihr in Haft. Und du fragst dich, was du falsch gemacht hast.

Was für Deutsche unvorstellbar klingt, kann für Personen ohne sicheren Aufenthaltsstatus grausame Realität werden – und das mitten in Deutschland. Regelmäßig landen ausreisepflichtige Menschen in Deutschland in Abschiebehaft, unter ihnen auch Familien mit Kindern. Dabei verstößt sowohl die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung der Abschiebehaft in den §§ 62 ff. AufenthG als auch die überwiegende Praxis der Amtsgerichte gegen die durch Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG geschützte Freiheit der Person. Nun hat sich diese Situation durch das im Februar in Kraft getretene sog. Rückführungsverbesserungsgesetz noch weiter verschärft.

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Abschiebungen trotz Genozids – Fehlender Schutz für Êzîd*innen

| Beitrag von Yasmin Akan und Frieda Therese Busch

Am 20. November 2023 wird eine êzîdische Familie nachts in ihrem Zuhause in Bayern auseinandergerissen. Mutter, Vater und zwei junge Kinder werden zum Flughafen Frankfurt gebracht, um in den Irak abgeschoben zu werden. Zurück bleiben die beiden ältesten Töchter. Nur wenige Jahre zuvor war die Familie vor dem Terror des Islamischen Staats nach Deutschland geflohen. Diese Abschiebung ist kein Einzelfall und war möglich, trotz des Umstands, dass der Bundestag im Januar des vergangenen Jahres die Verbrechen des „IS“ an den Êzîd*innen als Genozid anerkannt hatte. Dieser jährt sich am 03.08.2024 zum zehnten Mal.

Ohne eine entsprechenden Praxis der deutschen Exekutiven und Verwaltungsgerichte bringt eine symbolische Anerkennung des Genozids den Betroffenen wenig. Deutschland verkennt die weiterhin bestehenden Gefahren für die Êzîd*innen und nimmt damit weitere Menschenrechtsverletzungen an der Religionsgemeinschaft in Kauf, denn Tausende sind derzeit von einer Abschiebung in den Irak bedroht. 

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Femizide strategisch verhindern – Möglichkeiten vor nationalen und internationalen Gerichten

| Beitrag von Laya Schlaeffer und Alexander Weber

Viele Opfer von Femiziden waren im Vorfeld nicht nur einer Spirale häuslicher Gewalt ausgesetzt, sondern haben sich auch bereits mehrfach an die Polizei gewandt. Dass es trotzdem so häufig zur Tat kommt, zeigt: Der Opferschutz ist in Deutschland nach wie vor lückenhaft. Kann strategische Prozessführung dazu beitragen, dass Frauen durch staatliche Stellen besser vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt werden? Dieser Frage stellte sich das Team von JUMEN e.V., darunter Kaja Deller die das Projekt „Genderstereotype in der Justiz“ leitet und Nina Fischnaller, die in diesem Projekt mitarbeitet, gemeinsam mit Christina Clemm, Anwältin für Familien- und Strafrecht, Linda Greuter, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Legal Gender Studies der Johannes Kepler Universität Linz und Johanna Nelles, Exekutiv-Sekretärin der Istanbul-Konvention des Europarats, in einer Diskussion am 5. März 2024 im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin.

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