Homosexualität im Asylverfahren – Launch des Working Paper No. 26

| Beitrag von Johannes Mikolajetz

Menschen mit queeren Lebensweisen sind weltweit von Diskriminierungen betroffen. In einigen Ländern nimmt diese Diskriminierung die Qualität von Verfolgung an und veranlasst queere Menschen, ihre Herkunftsländer zu verlassen. Diese Personen haben völkerrechtlich und europarechtlich einen Anspruch auf Flüchtlingsschutz in Deutschland. Dieser Anspruch wird in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insbesondere anhand der Schilderungen der Schutzsuchenden im Rahmen der Anhörung geprüft. Da sich die sexuelle Orientierung einer Person nicht beweisen lässt, rücken für das BAMF in der Anhörung Fragen in den Mittelpunkt, von denen es sich erhofft, die Glaubhaftigkeit der Angaben der Antragssteller*innen zu ihrer sexuellen Orientierung prüfen zu können. Fragen nach der (homo)sexuellen Orientierung betreffen einen höchst sensiblen und persönlichen Bereich, der in einer heteronormativen Gesellschaft zudem durchdrungen ist von wirkmächtigen Hierarchisierungen und Stereotypen. Fragen nach der sexuellen Orientierung und die Bewertung der Glaubhaftigkeit der entsprechenden Angaben bergen in besonderem Maße die Gefahr, bestehende Stereotype und hegemoniales Wissen über Homosexualität zu reproduzieren. Dieses Working Paper untersucht deshalb anhand der Analyse von 12 Anhörungsprotokollen, in welcher Weise das BAMF Antragsteller*innen in Bezug auf ihre sexuelle Orientierung befragt und unterzieht die Ergebnisse einer rechtlichen Bewertung.

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Vorhersehbare Obsoleszenz: Das TSG wird niemandes Ansprüchen gerecht

| Beitrag von Ioannis Demosthenous und Laura Maria Wolff

Das Transsexuellengesetz (TSG)vom 10.09.1980 ist heute nur noch ein Skelett. Seit Inkrafttreten enthielt es Bestimmungen, die mit der Würde des Menschen unvereinbar waren und durch das Bundesverfassungsgericht (BverfG) nacheinander für unanwendbar erklärt wurden. Was übrig blieb, stigmatisiert die Adressat*innen jedoch noch immer. Besonders die Begutachtungspflicht des § 8 TSG ist diskriminierend. Diese Grundrechtswidrigkeit kann kaum durch eine weitere Reform beseitigt werden.  Vielmehr gilt es bei der aktuellen Debatte um ein neues Gesetz, endlich die Zielgruppe anzuhören und den gutachtenfreien Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung beim Standesamt sowohl für Trans*- als auch für Inter*-Personen einzuführen. Weiterlesen

„Sind Sie homosexuell?“ – zur Entscheidung des EuGH zu Persönlichkeitstests und Gutachten im Asylverfahren

| Beitrag von Kubilay Yalcin

Die aktuelle politische Stimmung in Deutschland und Europa nährt Stereotype gegenüber Geflüchteten und immer häufiger werden Schutzgehalte von Grund- und Menschenrechten in Asylverfahren in Frage gestellt. So wurde beispielsweise das Kandeler Tötungsdelikt vom 27. Dezember 2017 medienwirksam dazu instrumentalisiert, um Forderungen nach einer „medizinischen Altersfeststellung“ (zum Beispiel in Form von Röntgen- oder Genitaluntersuchungen) bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zu äußern. Weiterlesen