Eigentumsrechte überwiegen Diskriminierungsverbot

| Beitrag von Theresa Tschenker

Das Urteil hört sich zunächst skandalös an: ein gehbehinderter Mann, der seine schwerbehinderte Enkeltochter betreut, darf keinen Fahrstuhl auf eigene Kosten als Wohnungseigentümer einbauen. Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) dreht sich dabei um Fragen der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten. Kann das Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung aus Art. 3. Abs. 3 S. 2 Grundgesetz in eine solche Entscheidung einfließen? Und wenn ja, hat das Gericht es genügend berücksichtigt? Weiterlesen