5 Jahre JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland

| Beitrag von Kaja Deller

Mit der Vision, Grund- und Menschenrechte in Deutschland zu schützen und durchzusetzen, gründete sich 2016 der Verein JUMEN e.V.. Fünf Jahre später ist das interdisziplinäre Team von Jurist*innen und Expert*innen um das Vierfache gewachsen und hat seine Themen ausgeweitet. Ein Rückblick.

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Ein neuer Start im neuen Semester

| Beitrag von Blog-Redaktion

Liebe Leser*innen,

auf dem Grund- und Menschenrechtsblog war es dieses Jahr sehr ruhig. Das hat einen Grund. Zum Ende des Jahres 2020 ist die öffentliche Förderung der Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte, zu der dieser Blog gehört, ausgelaufen. Dies hatte eine finanzielle Neuorganisation der Law Clinic zur Folge. Wir sind erleichtert, dass die Law Clinic durch Lehrstuhl-Mittel und die Unterstützung des Fördervereins weiter betrieben werden kann. Für die aufwendige Redaktion des Blogs mussten wir jedoch eine neue Lösung finden. Aus diesem Grund haben wir als Ehrenamtliche des Fördervereins eine neue Blog-Redaktion gebildet, die nun ihre Arbeit aufnimmt.

Als neue Redaktion des Grund- und Menschenrechtsblogs freuen wir uns darauf, an die jahrelange Arbeit der bisherigen Redakteurinnen und Autorinnen anknüpfen zu können. Wir möchten diesen Blog in den kommenden Wochen neu zum Leben erwecken und mit grund- und menschenrechtlichen Inhalten zu füllen.

Dabei erwarten Euch in einem (zunächst) zweiwöchentlichen Rhythmus gewohnte wie ungewohnte Formate. Zum einen werden die Studierenden des aktuellen Zyklus’ der Law Clinic – wie in der Vergangenheit auch – Beiträge zu ihren Projekten sowie aktuellen juristischen Themen beisteuern. Zum anderen möchten wir den Blog für neue Formate öffnen.

Wir planen Interviews mit Akteurinnen der grund- und menschenrechtlichen Zivilgesellschaft, um Einblicke in ihre alltägliche Arbeit und strategische Ausrichtung zu geben. Portraits von bekannten und auch weniger bekannten Juristinnen, wie beispielsweise Alumniae der Law Clinic, sollen Inspiration für den eigenen Lebensweg geben. Auch Erfahrungsberichte von Praktika, Referendariatsstationen und anderen Stellen sollen einen Platz auf diesem Blog finden. Letztlich möchten wir auch Ressourcen wie Bücher und Podcasts vorstellen, die uns interessanten Input für die juristische Ausbildung, Arbeit und Aktivismus geben. Darüber hinaus laden wir alle Interessierten ein, uns Blogbeiträge einzusenden, thematische Vorschläge zu machen oder in der Redaktion mitzuarbeiten. Unter redaktion@foerderverein-hlcmr.de sind wir erreichbar.

In Vorfreude

Eure (neue) Blog-Redaktion

Redaktionswechsel

| Beitrag von HLCMR_admin

Werte Leser*innenschaft!

Wir verabschieden uns nun in eine Blogpause. Grund dafür ist ein Redaktionswechsel. Es freut uns mitteilen zu können, dass ab jetzt der Förderverein der HLCMR den Blog übernimmt.

Es hat uns gefreut, euch die letzten 6 Jahre vielfältige Beiträge präsentieren zu können!

In gespannter Erwartung 

euer Team des grundundmenschenrechtsblog

Adieu 24 Stunden-Pflege! – Eine rechtliche Bewertung der (rechtswidrigen?!) Praxis von polnischen Vermittlungsagenturen und Launch des Working Paper No. 28

| Beitrag von Adriana Deckert-Regui und Toralf Liessneck

Mit dem Urteil 21 Sa 1900/19 vom 17.08.2020 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) dem Thema Live-In Pflege wieder neue Bedeutung gegeben. Live-In Pflege umfasst die Pflege und Betreuung durch Arbeiter*innen, die im selben Haushalt leben und arbeiten. Das LAG hat einer Live-In den Anspruch auf Nachzahlung von nicht vergüteten Arbeitsstunden zugesprochen – für täglich 21 Stunden geleisteter Arbeit. Das Urteil hat das Potenzial eine gesamte Branche auf den Kopf zu stellen.

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Menschenwürdiges Existenzminimum für alle – Launch des Working Paper No. 27

| Beitrag von Miriam Bräu und Philip Heimann

„Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ – mit diesem Satz erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli 2012 die Höhe der Regelleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig. Die betroffenen Migrant*innen und Asylbewerber*innen waren in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gem. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG verletzt. Die Menschenwürde dieser Personen wird jedoch bis heute weiterhin migrationspolitisch verhandelt.

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