In Bremen und Niedersachsen wurden im Dezember 2015 Erweiterungen der Landesgaststättengesetze beschlossen, die in Zukunft ein verstärktes Vorgehen gegen rassistische Diskriminierung an der Diskothekentür ermöglichen. Diskriminierende Einlasskontrollen stellen in beiden Bundesländern ab sofort eine Ordnungswidrigkeit dar, die von den zuständigen Behörden mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro sanktioniert werden können. Durch diesen gesetzlichen Vorstoß wird es – zumindest in zwei deutschen Bundesländern – endlich zur erklärten Sache der Kommunen, auf Fälle von rassistischer Diskriminierung im Gastgewerbe zu reagieren. Erstmalig ist behördliches Handeln vorgesehen, um diese Form von Alltagsrassismus zu unterbinden. Bisher wurde diese Verantwortung an die Betroffenen delegiert, die seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskriminierende Diskothekenbetreibende wegen Verstoß gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot aus §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 8, 19 Abs. 2 AGG verklagen können.
Weiterlesen…