Abschiebehaft – Wen schützt das Recht auf Freiheit?

| Beitrag von Teresa Otten Dionísio und Eva Vogel

Mitten in der Nacht wirst du durch ein Klingeln aus dem Schlaf gerissen. Die Polizei steht vor der Tür. Bevor du verstehst, was passiert, musst du deine Sachen packen, deine Kinder beruhigen. Ein paar Stunden später sitzt ihr in Haft. Und du fragst dich, was du falsch gemacht hast.

Was für Deutsche unvorstellbar klingt, kann für Personen ohne sicheren Aufenthaltsstatus grausame Realität werden – und das mitten in Deutschland. Regelmäßig landen ausreisepflichtige Menschen in Deutschland in Abschiebehaft, unter ihnen auch Familien mit Kindern. Dabei verstößt sowohl die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung der Abschiebehaft in den §§ 62 ff. AufenthG als auch die überwiegende Praxis der Amtsgerichte gegen die durch Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG geschützte Freiheit der Person. Nun hat sich diese Situation durch das im Februar in Kraft getretene sog. Rückführungsverbesserungsgesetz noch weiter verschärft.

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Aus den Augen aus dem Sinn?

| Beitrag von Alba Hernandez Weiss und Mai Linh Bui

Heute am 30. Juli ist der von den Vereinten Nationen erklärte internationale Tag gegen Menschenhandel. Nach dem Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamts (BKA) gab es im Jahr 2017 circa 671 Opfer von Straftaten nach den §§ 232 ff. Strafgesetzbuch (StGB). Die meisten Betroffenen sind Opfer sexueller Ausbeutung, wobei die Dunkelziffer weitaus höher zu veranschlagen ist. Problematisch ist, dass die meisten Betroffenen Angehörige aus Drittstaaten sind, die in prekären Aufenthaltssituationen in Deutschland leben. Im Sinne des Opferschutzes und zur Erleichterung des Strafverfahrens soll diesen Menschen daher gemäß § 25 Abs. 4a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein Aufenthaltstitel verliehen werden. In der Beratungspraxis von Ban Ying e.V., eine Koordinations- und Fachberatungsstelle gegen Menschenhandel, zeigt sich aber, dass diese Regelung mehrere problematische Tatbestandsmerkmale aufweist. Weiterlesen