Heute am 30. Juli ist der von den Vereinten Nationen erklärte internationale Tag gegen Menschenhandel. Nach dem Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamts (BKA) gab es im Jahr 2017 circa 671 Opfer von Straftaten nach den §§ 232 ff. Strafgesetzbuch (StGB). Die meisten Betroffenen sind Opfer sexueller Ausbeutung, wobei die Dunkelziffer weitaus höher zu veranschlagen ist. Problematisch ist, dass die meisten Betroffenen Angehörige aus Drittstaaten sind, die in prekären Aufenthaltssituationen in Deutschland leben. Im Sinne des Opferschutzes und zur Erleichterung des Strafverfahrens soll diesen Menschen daher gemäß § 25 Abs. 4a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein Aufenthaltstitel verliehen werden. In der Beratungspraxis von Ban Ying e.V., eine Koordinations- und Fachberatungsstelle gegen Menschenhandel, zeigt sich aber, dass diese Regelung mehrere problematische Tatbestandsmerkmale aufweist. Weiterlesen…