Pünktlich zum 30jährigen Wendejubiläum entscheidet das Arbeitsgericht Berlin: Beschäftigte, die wegen ihrer ostdeutschen Herkunft diskriminiert werden, dürfen sich nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Das liegt nicht daran, dass Ostdeutsche nicht diskriminiert werden, sondern dass das Stigma „ostdeutsch“ antidiskriminierungsrechtlich in keine Schublade passt.
„Wir sind ein Volk“? Warum wir Rechtsschutz gegen die Diskriminierung als „Ossi“ brauchen
| Beitrag von Doris Liebscher