„Wir sind ein Volk“? Warum wir Rechtsschutz gegen die Diskriminierung als „Ossi“ brauchen

| Beitrag von Doris Liebscher

Pünktlich zum 30jährigen Wendejubiläum entscheidet das Arbeitsgericht Berlin: Beschäftigte, die wegen ihrer ostdeutschen Herkunft diskriminiert werden, dürfen sich nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Das liegt nicht daran, dass Ostdeutsche nicht diskriminiert werden, sondern dass das Stigma „ostdeutsch“ antidiskriminierungsrechtlich in keine Schublade passt.

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Geschieden, Ostdeutsch, Arm – Altersarmut bei Frauen

| Beitrag von Johanna Jaspersen

Die Gefahr für Frauen unter Altersarmut zu leiden steigt voraussichtlich auch in diesem Jahr – trotz Rentenerhöhungen. Schon heute leben zahlreiche Frauen über 65 unter der Armutsgrenze, besonders betroffen sind geschiedene Frauen aus der ehemaligen DDR. Das hat seine Gründe auch im Einigungsvertrag von 1990. Bis Ende 2015 sollte das UN-CEDAW den Fall prüfen, eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Weiterlesen