Institutioneller Rassismus jenseits des NSU-Komplex als Herausforderung für das Recht

| Beitrag von Johannes Mikolajetz und Eka Papiashvili

Seit 1966 ist die Bundesrepublik Deutschland durch die Ratifizierung der Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) verpflichtet, alle Menschen in ihrem Hoheitsgebiet vor allen Formen der rassistischen Diskriminierung zu schützen. Doch die Ermittlungen und die Aufarbeitung des NSU-Komplexes haben besonders deutlich gezeigt, wie groß das Problem mit institutionellem Rassismus in Deutschland ist. Dieser strukturell verankerte Rassismus in Deutschland ist auch einer der zentralen Kritikpunkt in allen Parallelberichten an den UN-Antirassismus-Ausschuss im Jahr 2015.  Weiterlesen

„Wir sind ein Volk“? Warum wir Rechtsschutz gegen die Diskriminierung als „Ossi“ brauchen

| Beitrag von Doris Liebscher

Pünktlich zum 30jährigen Wendejubiläum entscheidet das Arbeitsgericht Berlin: Beschäftigte, die wegen ihrer ostdeutschen Herkunft diskriminiert werden, dürfen sich nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Das liegt nicht daran, dass Ostdeutsche nicht diskriminiert werden, sondern dass das Stigma „ostdeutsch“ antidiskriminierungsrechtlich in keine Schublade passt.

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