Religiöse Intoleranz – kein Problem in aufgeklärten Gesellschaften?

| Beitrag von Berfin Karakurt

Viele demokratische Gesellschaften sind heute stolz auf ihre aufgeklärte Haltung gegenüber Andersgläubigen. Die Zeiten religiöser Abneigung, heißt es, etwa in Form von Religionskriegen oder Antisemitismus seien vorbei. Religiöse Herrschaft und Gewalt gebe es nur noch in vermeintlich ,,rückständigen’’ Gesellschaften, also weit entfernt von modernen Sozialdemokratien Europas – so das Selbstbild. Ereignisse, wie das antimuslimische Attentat in Neuseeland verdeutlichen jedoch, dass religiöse Intoleranz auch in vermeintlich modernen Gesellschaften ein Problem ist. Das zeigt sich jenseits fanatischer rassistischer Gewalt auch in staatlichen Institutionen wie Schulen und Gerichten. Weiterlesen

Rechtsextreme, antisemitische und rassistische Kriminalität in Berlin

| Beitrag von Julika Häusling

Am Mittwoch, dem 21. März, dem internationalen Tag gegen Rassismus, fand im Abgeordnetenhaus des Landes Berlin die 22. Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung statt. Schwerpunkt der Sitzung war die Frage rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten in Berlin im Jahr 2017. Angehört wurden Frau Mina Ahadi, Vorsitzende des Zentralrats der Ex-Muslime, Frau Becker, die die NGO ReachOut vorstellte, und der Rechtsanwalt Herr Gelbhardt. Frau Ahadi sprach über den Umgang der Politik sowie der deutschen Gesellschaft mit dem Islam, Herr Gelbhardt über Antisemitismus. Weiterlesen

Alles nur Kopfsache – Der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes?

| Beitrag von Yolanda Scheytt

Das Land Berlin muss einer muslimischen Lehrerin, die nicht eingestellt wurde, weil sie ein Kopftuch trägt, zwei Monatsgehälter Entschädigung bezahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin am 9. Februar 2017 in zweiter Instanz entschieden. Das Urteil lässt den Streit um das Berliner Neutralitätsgesetz neu aufflammen. Dazu wirft es einen Konflikt auf, der so alt ist wie unsere Verfassung selbst: Wie klar lassen sich Staat und Religion in einem Land trennen, das religiös und weltanschaulich neutral auftreten und trotzdem nicht diskriminierend sein will? Und wo ziehen wir die Grenze, wenn formelle Neutralität dazu führt, dass die Grundrechte Einiger in hohem Maße beschnitten werden?

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