Das Betreuungsrecht in Deutschland nimmt die Fähigkeit von Menschen mit Behinderungen, ihre Bedürfnisse selbst zu artikulieren, immer noch nicht ernst. Betreuer*innen können die Angelegenheiten von Menschen mit Lerneinschränkungenimmer noch allein führen, ohne die Betroffenen ernsthaft beteiligen zu müssen. Kritik kommt auch von Richter*innen aus diesem Fachgebiet. Sie fordern seit Jahren grundlegende Änderungen.
Es ist an der Zeit, dass im Betreuungsrecht das Prinzip der unterstützenden Entscheidungsfindung konsequent verankert wird.
Immer noch keine unterstützende Entscheidungsfindung – Berlin muss jetzt handeln!
| Beitrag von Toralf Ließneck