Neue Hoffnung auf ein Recht auf Wohnen? – Beitritt zum Fakultativprotokoll des UN-Sozialpakts

| Beitrag von Nicolas Porwitzki

Der deutsche Gesetzgeber hat am 04.01.2023 (BGBl. II 2023, Nr. 4 12.01.2023) die Voraussetzungen für die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte geschaffen (UN-Sozialpakt). Das Fakultativprotokoll eröffnet Personen, die sich in einem ihrer Rechte aus dem Sozialpakt verletzt sehen, die Möglichkeit eines individuellen Beschwerdeverfahrens.  Durch sogenannte Mitteilungen können sie sich an den Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wenden. Dieser war in Vergangenheit besonders aktiv zum Thema Recht auf Wohnen. Ein solches ist in Art. 11 Abs. 1 des UN-Sozialpakts ausdrücklich verbürgt. Der Beitrag geht aus Anlass der anstehenden Ratifikation daher der Frage nach, ob man sich Hoffnung auf neue Entwicklungen in der Debatte um ein Recht auf Wohnen in Deutschland machen darf.

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