Seit Ende 2018 gibt es in Deutschland mit der Eintragungsmöglichkeit „divers“ einen dritten, positiv benannten Geschlechtseintrag. Die Gesetzesänderung wurde in einem jahrelangen Kampf erstritten. Zu Ende ist der Kampf allerdings nicht, vielmehr hat ein neues Kapitel begonnen: Wer kann den Geschlechtseintrag „divers“ in Anspruch nehmen? Das BMI will den Eintrag auf intergeschlechtliche Menschen beschränken, ein durch das BMFSFJ gefördertes Rechtsgutachten kommt zu einem weiteren Verständnis.
WeiterlesenDeterminierende Körper? Zur Auslegung von „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ im Personenstandsgesetz
| Beitrag von Maya Markwald