EGMR korrigiert offensichtliche Alters- und Genderdiskriminierung – doch wann liegt eine Diskriminierung überhaupt vor?

| Beitrag von Kubilay Yalcin

Eigentlich freuen wir uns über eine Selbstverständlichkeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 25. Juli 2017 entschieden, dass das Oberste Verwaltungsgericht Portugals bei der Würdigung eines Rechtsstreits um Schadensersatz nach einer missglückten Operation auf diskriminierende Erwägungen zurückgegriffen habe. Damit hat Portugal nach Auffassung des Gerichtshofs gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in Verbindung mit Art. 8 EMRK verstoßen. Weiterlesen

Koloniale Kontinuität – Sexualisierte Gewalt in Südafrika

| Beitrag von Christine Langer

Trotz verfassungsrechtlichem Diskriminierungsverbot sind lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen (LSBTIQ*) geschlechtsspezifischen Verbrechen ausgesetzt. Es ist ein Beispiel dafür, dass Gesetze allein nicht ausreichen, um Machtverhältnisse zu verändern und ein Umdenken in der Gesellschaft zu bewirken. Auch eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Kolonialgeschichte ist notwendig. Weiterlesen

Eigentumsrechte überwiegen Diskriminierungsverbot

| Beitrag von Theresa Tschenker

Das Urteil hört sich zunächst skandalös an: ein gehbehinderter Mann, der seine schwerbehinderte Enkeltochter betreut, darf keinen Fahrstuhl auf eigene Kosten als Wohnungseigentümer einbauen. Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) dreht sich dabei um Fragen der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten. Kann das Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung aus Art. 3. Abs. 3 S. 2 Grundgesetz in eine solche Entscheidung einfließen? Und wenn ja, hat das Gericht es genügend berücksichtigt? Weiterlesen

Polizeikontrolle verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz – Das OVG Rheinland-Pfalz setzt ein Zeichen gegen Racial Profiling

| Beitrag von Paulien Schmid

Im Sinne des Diskriminierungsverbotes aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG dürfen deutsche Behörden bei der Anwendung der Gesetze keine Person aufgrund ihrer „Rasse“ diskriminieren. So entschied am 21. April 2016 das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Was als Selbstverständlichkeit erscheint, wird von Seite der Klagenden zu Recht als „Meilenstein im Kampf gegen die rechtswidrige Praxis des Racial Profiling“ bezeichnet. Das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz erging im Fall einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle durch die Bundespolizei, wie sie im grund- und menschenrechtlichen Diskurs seit langer Zeit heftiger Kritik ausgesetzt ist.

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