„Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ – mit diesem Satz erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli 2012 die Höhe der Regelleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig. Die betroffenen Migrant*innen und Asylbewerber*innen waren in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gem. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG verletzt. Die Menschenwürde dieser Personen wird jedoch bis heute weiterhin migrationspolitisch verhandelt.
WeiterlesenMenschenwürdiges Existenzminimum für alle – Launch des Working Paper No. 27
| Beitrag von Miriam Bräu und Philip Heimann