„Wenn sie die Alten und chronisch Kranken separieren, bin ich am nächsten Tag beim Bundesverfassungsgericht und klage!“. So äußerte sich der langjährige Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele. Mit seinen 80 Jahren zählter in Zeiten der Corona-Pandemiezur „Hochrisikogruppe“. Hintergrund seiner der Äußerung war ein Vorschlag des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer, Menschen im Alter ab 65 und aufgrund von Vorerkrankungen zu isolieren. Der Gedanke ist schon seit Beginn der Corona-Krise im Gespräch und ist auch nach den neuen „Lockerungen“ nicht vom Tisch. Sollte es tatsächlich zu einer solchen Regelung kommen, würde Ströbele wohl notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. So bedrückend der Gedanke auch ist, seine Klage hätte vermutlich leider keine Aussicht auf Erfolg.
Darf Corona die Gesellschaft spalten? Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Isolation sogenannter Risikogruppen
| Beitrag von Sophie Wollert