5 Jahre JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland

| Beitrag von Kaja Deller

Mit der Vision, Grund- und Menschenrechte in Deutschland zu schützen und durchzusetzen, gründete sich 2016 der Verein JUMEN e.V.. Fünf Jahre später ist das interdisziplinäre Team von Jurist*innen und Expert*innen um das Vierfache gewachsen und hat seine Themen ausgeweitet. Ein Rückblick.

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Ein neuer Start im neuen Semester

| Beitrag von Blog-Redaktion

Liebe Leser*innen,

auf dem Grund- und Menschenrechtsblog war es dieses Jahr sehr ruhig. Das hat einen Grund. Zum Ende des Jahres 2020 ist die öffentliche Förderung der Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte, zu der dieser Blog gehört, ausgelaufen. Dies hatte eine finanzielle Neuorganisation der Law Clinic zur Folge. Wir sind erleichtert, dass die Law Clinic durch Lehrstuhl-Mittel und die Unterstützung des Fördervereins weiter betrieben werden kann. Für die aufwendige Redaktion des Blogs mussten wir jedoch eine neue Lösung finden. Aus diesem Grund haben wir als Ehrenamtliche des Fördervereins eine neue Blog-Redaktion gebildet, die nun ihre Arbeit aufnimmt.

Als neue Redaktion des Grund- und Menschenrechtsblogs freuen wir uns darauf, an die jahrelange Arbeit der bisherigen Redakteurinnen und Autorinnen anknüpfen zu können. Wir möchten diesen Blog in den kommenden Wochen neu zum Leben erwecken und mit grund- und menschenrechtlichen Inhalten zu füllen.

Dabei erwarten Euch in einem (zunächst) zweiwöchentlichen Rhythmus gewohnte wie ungewohnte Formate. Zum einen werden die Studierenden des aktuellen Zyklus’ der Law Clinic – wie in der Vergangenheit auch – Beiträge zu ihren Projekten sowie aktuellen juristischen Themen beisteuern. Zum anderen möchten wir den Blog für neue Formate öffnen.

Wir planen Interviews mit Akteurinnen der grund- und menschenrechtlichen Zivilgesellschaft, um Einblicke in ihre alltägliche Arbeit und strategische Ausrichtung zu geben. Portraits von bekannten und auch weniger bekannten Juristinnen, wie beispielsweise Alumniae der Law Clinic, sollen Inspiration für den eigenen Lebensweg geben. Auch Erfahrungsberichte von Praktika, Referendariatsstationen und anderen Stellen sollen einen Platz auf diesem Blog finden. Letztlich möchten wir auch Ressourcen wie Bücher und Podcasts vorstellen, die uns interessanten Input für die juristische Ausbildung, Arbeit und Aktivismus geben. Darüber hinaus laden wir alle Interessierten ein, uns Blogbeiträge einzusenden, thematische Vorschläge zu machen oder in der Redaktion mitzuarbeiten. Unter redaktion@foerderverein-hlcmr.de sind wir erreichbar.

In Vorfreude

Eure (neue) Blog-Redaktion

Redaktionswechsel

| Beitrag von HLCMR_admin

Werte Leser*innenschaft!

Wir verabschieden uns nun in eine Blogpause. Grund dafür ist ein Redaktionswechsel. Es freut uns mitteilen zu können, dass ab jetzt der Förderverein der HLCMR den Blog übernimmt.

Es hat uns gefreut, euch die letzten 6 Jahre vielfältige Beiträge präsentieren zu können!

In gespannter Erwartung 

euer Team des grundundmenschenrechtsblog

Adieu 24 Stunden-Pflege! – Eine rechtliche Bewertung der (rechtswidrigen?!) Praxis von polnischen Vermittlungsagenturen und Launch des Working Paper No. 28

| Beitrag von Adriana Deckert-Regui und Toralf Liessneck

Mit dem Urteil 21 Sa 1900/19 vom 17.08.2020 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) dem Thema Live-In Pflege wieder neue Bedeutung gegeben. Live-In Pflege umfasst die Pflege und Betreuung durch Arbeiter*innen, die im selben Haushalt leben und arbeiten. Das LAG hat einer Live-In den Anspruch auf Nachzahlung von nicht vergüteten Arbeitsstunden zugesprochen – für täglich 21 Stunden geleisteter Arbeit. Das Urteil hat das Potenzial eine gesamte Branche auf den Kopf zu stellen.

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Menschenwürdiges Existenzminimum für alle – Launch des Working Paper No. 27

| Beitrag von Miriam Bräu und Philip Heimann

„Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ – mit diesem Satz erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Juli 2012 die Höhe der Regelleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig. Die betroffenen Migrant*innen und Asylbewerber*innen waren in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gem. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG verletzt. Die Menschenwürde dieser Personen wird jedoch bis heute weiterhin migrationspolitisch verhandelt.

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Homosexualität im Asylverfahren – Launch des Working Paper No. 26

| Beitrag von Johannes Mikolajetz

Menschen mit queeren Lebensweisen sind weltweit von Diskriminierungen betroffen. In einigen Ländern nimmt diese Diskriminierung die Qualität von Verfolgung an und veranlasst queere Menschen, ihre Herkunftsländer zu verlassen. Diese Personen haben völkerrechtlich und europarechtlich einen Anspruch auf Flüchtlingsschutz in Deutschland. Dieser Anspruch wird in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insbesondere anhand der Schilderungen der Schutzsuchenden im Rahmen der Anhörung geprüft. Da sich die sexuelle Orientierung einer Person nicht beweisen lässt, rücken für das BAMF in der Anhörung Fragen in den Mittelpunkt, von denen es sich erhofft, die Glaubhaftigkeit der Angaben der Antragssteller*innen zu ihrer sexuellen Orientierung prüfen zu können. Fragen nach der (homo)sexuellen Orientierung betreffen einen höchst sensiblen und persönlichen Bereich, der in einer heteronormativen Gesellschaft zudem durchdrungen ist von wirkmächtigen Hierarchisierungen und Stereotypen. Fragen nach der sexuellen Orientierung und die Bewertung der Glaubhaftigkeit der entsprechenden Angaben bergen in besonderem Maße die Gefahr, bestehende Stereotype und hegemoniales Wissen über Homosexualität zu reproduzieren. Dieses Working Paper untersucht deshalb anhand der Analyse von 12 Anhörungsprotokollen, in welcher Weise das BAMF Antragsteller*innen in Bezug auf ihre sexuelle Orientierung befragt und unterzieht die Ergebnisse einer rechtlichen Bewertung.

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Antiziganistische Diskriminierung beim Bezug von Sozialleistungen – Launch des Working Papers No. 25

| Beitrag von Zoë Lay und Antonia Vehrkamp

Im Working Paper No. 25 gehen die Autorinnen der Frage nach, wie sich institutioneller Rassismus gegen Rom*nja bei der Vergabe von Sozialleistungen äußert. Bei der Beantwortung wird deutlich: Zum einen begünstigt die derzeitige Sozialrechtslage antiziganistische Diskriminierung; zum anderen können von Antiziganismus betroffene Menschen bei der Anwendung rechtlicher Vorschriften durch die Leistungsbehörden Diskriminierung erfahren.

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Fortbildungen für Richter*innen über Vergewaltigungsmythen – Launch des Working Papers No. 24

| Beitrag von Viola Schmitt und Lea Pilone

In unserem Working Paper, das im Rahmen des 11. Zyklus der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte in Zusammenarbeit mit Jumen e.V. entstand, werfen wir einen Blick auf die Wirkweise von Vergewaltigungsmythen in Sexualstrafprozessen und die Notwendigkeit von Fortbildungen zur Sensibilisierung für die Justiz.

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Eltern in Haft und Kinder im Dunkeln – Das Informationsrecht von Kindern inhaftierter Eltern und Launch des Working Papers No. 23

| Beitrag von Luisa Podsadny

Wird ein Elternteil inhaftiert, ist immer auch ein Kind betroffen. Kinder inhaftierter Eltern haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention das Recht, Informationen über die Haft und ihre eigenen Rechte zu erhalten. Das Working Paper No. 23 analysiert anhand von UN-Qualitätsstandards, welche Anforderungen ein Informationsangebot für Kinder inhaftierter Eltern erfüllen muss. Es weist auf bestehende Lücken hin und empfiehlt unter anderem die Verankerung eines gesetzlichen Kenntnisrechts.

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Altersdiskriminierung bei Bankgeschäften – Launch des Working Paper No. 22 der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte

| Beitrag von Sarina Addy & Evagelia Vlassaki

Das Lebensalter ist ein entscheidender Faktor bei der Kreditvergabe durch Banken. Infolge der EUWohnungsimmobilienkreditrichtlinie (2014) und deren Umsetzung in nationales Recht durch die §§ 505a ff. BGB berücksichtigen Kreditinstitute das Lebensalter von Kreditnehmer*innen, um das Ausfallrisiko sowie die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Aus Beratungsanfragen aller Kategorien an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus den letzten zehn Jahren bis April 2020 ergibt sich, dass älteren Menschen sehr häufig Kredite verweigert werden. Mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellen sich mehrere Fragen: Handelt es sich bei diesen Verträgen um sogenannte Massengeschäfte? Ist das AGG daher überhaupt anwendbar? Falls der Anwendungsbereich eröffnet ist, liegt eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung vor? Kann diese gerechtfertigt werden? 

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