Homosexualität im Asylverfahren – Launch des Working Paper No. 26

| Beitrag von Johannes Mikolajetz

Menschen mit queeren Lebensweisen sind weltweit von Diskriminierungen betroffen. In einigen Ländern nimmt diese Diskriminierung die Qualität von Verfolgung an und veranlasst queere Menschen, ihre Herkunftsländer zu verlassen. Diese Personen haben völkerrechtlich und europarechtlich einen Anspruch auf Flüchtlingsschutz in Deutschland. Dieser Anspruch wird in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insbesondere anhand der Schilderungen der Schutzsuchenden im Rahmen der Anhörung geprüft. Da sich die sexuelle Orientierung einer Person nicht beweisen lässt, rücken für das BAMF in der Anhörung Fragen in den Mittelpunkt, von denen es sich erhofft, die Glaubhaftigkeit der Angaben der Antragssteller*innen zu ihrer sexuellen Orientierung prüfen zu können. Fragen nach der (homo)sexuellen Orientierung betreffen einen höchst sensiblen und persönlichen Bereich, der in einer heteronormativen Gesellschaft zudem durchdrungen ist von wirkmächtigen Hierarchisierungen und Stereotypen. Fragen nach der sexuellen Orientierung und die Bewertung der Glaubhaftigkeit der entsprechenden Angaben bergen in besonderem Maße die Gefahr, bestehende Stereotype und hegemoniales Wissen über Homosexualität zu reproduzieren. Dieses Working Paper untersucht deshalb anhand der Analyse von 12 Anhörungsprotokollen, in welcher Weise das BAMF Antragsteller*innen in Bezug auf ihre sexuelle Orientierung befragt und unterzieht die Ergebnisse einer rechtlichen Bewertung.

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Antiziganistische Diskriminierung beim Bezug von Sozialleistungen – Launch des Working Papers No. 25

| Beitrag von Zoë Lay und Antonia Vehrkamp

Im Working Paper No. 25 gehen die Autorinnen der Frage nach, wie sich institutioneller Rassismus gegen Rom*nja bei der Vergabe von Sozialleistungen äußert. Bei der Beantwortung wird deutlich: Zum einen begünstigt die derzeitige Sozialrechtslage antiziganistische Diskriminierung; zum anderen können von Antiziganismus betroffene Menschen bei der Anwendung rechtlicher Vorschriften durch die Leistungsbehörden Diskriminierung erfahren.

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Fortbildungen für Richter*innen über Vergewaltigungsmythen – Launch des Working Papers No. 24

| Beitrag von Viola Schmitt und Lea Pilone

In unserem Working Paper, das im Rahmen des 11. Zyklus der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte in Zusammenarbeit mit Jumen e.V. entstand, werfen wir einen Blick auf die Wirkweise von Vergewaltigungsmythen in Sexualstrafprozessen und die Notwendigkeit von Fortbildungen zur Sensibilisierung für die Justiz.

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Eltern in Haft und Kinder im Dunkeln – Das Informationsrecht von Kindern inhaftierter Eltern und Launch des Working Papers No. 23

| Beitrag von Luisa Podsadny

Wird ein Elternteil inhaftiert, ist immer auch ein Kind betroffen. Kinder inhaftierter Eltern haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention das Recht, Informationen über die Haft und ihre eigenen Rechte zu erhalten. Das Working Paper No. 23 analysiert anhand von UN-Qualitätsstandards, welche Anforderungen ein Informationsangebot für Kinder inhaftierter Eltern erfüllen muss. Es weist auf bestehende Lücken hin und empfiehlt unter anderem die Verankerung eines gesetzlichen Kenntnisrechts.

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Altersdiskriminierung bei Bankgeschäften – Launch des Working Paper No. 22 der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte

| Beitrag von Sarina Addy & Evagelia Vlassaki

Das Lebensalter ist ein entscheidender Faktor bei der Kreditvergabe durch Banken. Infolge der EUWohnungsimmobilienkreditrichtlinie (2014) und deren Umsetzung in nationales Recht durch die §§ 505a ff. BGB berücksichtigen Kreditinstitute das Lebensalter von Kreditnehmer*innen, um das Ausfallrisiko sowie die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Aus Beratungsanfragen aller Kategorien an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus den letzten zehn Jahren bis April 2020 ergibt sich, dass älteren Menschen sehr häufig Kredite verweigert werden. Mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellen sich mehrere Fragen: Handelt es sich bei diesen Verträgen um sogenannte Massengeschäfte? Ist das AGG daher überhaupt anwendbar? Falls der Anwendungsbereich eröffnet ist, liegt eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung vor? Kann diese gerechtfertigt werden? 

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Blogpause

| Beitrag von HLCMR_admin

Werte Leser*innenschaft!

Unser Blog geht auch dieses Jahr wieder im Sommer in die Blogpause.

Aufgrund des coronabedingt verschobenen Semesteranfangs für das Wintersemester 20/21 und unseren weiterhin intensiven Bemühungen die Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte zu retten, wird die Blogpause dieses Jahr etwas länger andauern. Ab Mitte November melden wir uns aber zurück mit neuen Beiträgen.

Schickt uns bis dahin gerne Beiträge zu, die wir dann im November veröffentlichen und folgt uns auf Facebook und Twitter.

Euer Team des grundundmenschenrechtsblog

Immer noch keine unterstützende Entscheidungsfindung – Berlin muss jetzt handeln!

| Beitrag von Toralf Ließneck

Das Betreuungsrecht in Deutschland nimmt die Fähigkeit von Menschen mit Behinderungen, ihre Bedürfnisse selbst zu artikulieren, immer noch nicht ernst. Betreuer*innen können die Angelegenheiten von Menschen mit Lerneinschränkungenimmer noch allein führen, ohne die Betroffenen ernsthaft beteiligen zu müssen. Kritik kommt auch von Richter*innen aus diesem Fachgebiet. Sie fordern seit Jahren grundlegende Änderungen
Es ist an der Zeit, dass im Betreuungsrecht das Prinzip der unterstützenden Entscheidungsfindung konsequent verankert wird.

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Bildungsgerechtigkeit in der Krise

| Beitrag von Annika Lemke

Jede Krise verstärkt die bereits bestehenden Ungleichheiten einer Gesellschaft. Dies trifft besonders auf die Corona-Krise zu. Chancengerechtigkeit und Durchlässigkeit gehörten schon immer zu den größten Problemen des deutschen Bildungssystems. Die Schulschließungen in Folge der Corona-Pandemie und der digitale Fernunterricht verschärfen das Problem der Bildungsungerechtigkeit weiter. Wandelt sich das Recht auf Bildung nun endgültig in ein Privileg der höheren sozialen Schichten?

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Juristisches Handwerkzeug zur Bekämpfung von institutionellem Rassismus: In Berlin, an der Spree, gibt es jetzt ein LADG!

| Beitrag von Sarina Addy

Am 04.06.2020 wurde das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die „tatsächliche Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt“ (§ 1 LADG). Berlin schließt damit als erstes Bundesland einige bestehende Lücken im Antidiskriminierungsrechtsschutz. Durch das LADG wird Verfassungsrecht (Art. 3 GG) konkretisiert und ausformuliert und EU-Recht (RL 43/2000/EG) normativ festgehalten. In der Beschlussfassung des Rechtsausschusses wird deutlich, dass dadurch rechtliche Stabilität und Sicherheit gewährleistet werden soll, die sowohl den Bürger*innen, als auch den öffentlichen Institutionen zu Gute kommt – inklusive der Polizei.

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„Lediglich Empfundene Intersexualität“ – Absolut nicht der Punkt

| Beitrag von Viola Schmitt

Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 22. April 2020 (Az. XII ZB 383/19) einer Person, die sich keinem Geschlecht zuordnet, die Streichung ihres Geschlechtseintrages über den Weg des Personenstandsgesetzes verweigert. Der antragstellenden Person stünde aufgrund ihrer „lediglich empfundenen Intersexualität“ nur der Weg über das sogenannte Transsexuellengesetz in analoger Anwendung offen. Die Streichung oder Änderung des Geschlechtseintrages über den §45b PStG können demnach nur Personen nutzen, die aufgrund körperlicher Merkmale nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. 

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