Das Lebensalter ist ein entscheidender Faktor bei der Kreditvergabe durch Banken. Infolge der EU–Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie (2014) und deren Umsetzung in nationales Recht durch die §§ 505a ff. BGB berücksichtigen Kreditinstitute das Lebensalter von Kreditnehmer*innen, um das Ausfallrisiko sowie die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Aus Beratungsanfragen aller Kategorien an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus den letzten zehn Jahren bis April 2020 ergibt sich, dass älteren Menschen sehr häufig Kredite verweigert werden. Mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellen sich mehrere Fragen: Handelt es sich bei diesen Verträgen um sogenannte Massengeschäfte? Ist das AGG daher überhaupt anwendbar? Falls der Anwendungsbereich eröffnet ist, liegt eine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung vor? Kann diese gerechtfertigt werden?
Altersdiskriminierung bei Bankgeschäften – Launch des Working Paper No. 22 der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte
| Beitrag von Sarina Addy & Evagelia Vlassaki